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Änderung der Gebührenordnung

Vorstandsbeschluß vom 04.10.2021 Gebührenregelung für die Anlagennutzung Reiter*innen die in der ersten Jahreshälfte neu eintreten, zahlen den vollen Beitrag zur Anlagennutzung, wer in der zweiten Hälfte eintritt zahlt den halben Beitrag. Dieser Beschluss gilt ebenso für Bestandsmitglieder die erstmalig die Anlag nutzen wollen. Ehemalige Anlagennutzer, die die Anlage wieder nutzen möchten (sogenanntes Hopping) zahlen den …