Hufschlagdienst-Neuregelung
Beschluss: Es wurde beschlossen, dass jeder nicht geleistete Hufschlagdienst mit 25 Euro geahndet wird. Laut Hufschlagplan sind immer mindestens 2 Personen zum Hufschlagdienst eingeteilt. Erscheint nur einer der dazu Eingeteilten, so kann derjenige, der zum Hufschlagdienst erschienen ist, diesen zu seinem Anteil erledigen und den Vorstand über das Nichterscheinen des Anlagennutzers, der nicht zum Hufschlagdienst …