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Pflichtarbeitsstunden für Anlagennutzer

Beschluss 15 Stimmen sind dafür, 5 Stimmen dagegen, dass die Arbeitsdienste mit 10 Euro pro nicht geleistete Arbeitsstunde berechnet werden.  Die Arbeitsstunden können nicht mit den Diensten, die sich aus dem Hufschlagplan ergeben, abgegolten werden. Allerdings können Arbeitsstunden auf den Turnieren geleistet werden, d.h. lt. Dienstplan (Turnierdienstplan) eingeteilte Stunden werden als Pflichtarbeitsstunden akzeptiert. Gerade für …